Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In diesen Fällen wird sie so schnell wie möglcih Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärtlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs.3 BGB)
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Da die Hebamme keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenenen Versicherungstarife hat, wird empfolen, dass die Versicherungsnehmerin diese überprüft.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,--€ berechnet.